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Zivilprozess

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Begriffe und Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Zivilprozess
Stichworte:
Zivilprozess, Zivilverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nebenintervention

Nebenintervention ist freiwillige Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei:

Die Nebenintervention (auch Streithilfe) ist die unaufgeforderte Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei durch einen Dritten, den Streitgehilfen (auch Nebenintervenient oder Streithelfer). Der Streitgehilfe hat aus bestimmten Gründen ein Interesse, dass die unterstützte Partei obsiegt.

Streitverkündung

Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei an einen Dritten, sie im Prozess zu unterstützen.

» Weitere Informationen zur Streitverkündung

» Gegenüberstellung: Nebenintervention und Streitverkündung

Rechtskraft

Die Rechtskraft eines Prozesses wirkt gegenüber jedem Prozessbetroffenen, im Gegensatz zur Nebenintervention, die nur zugunsten der unterstützten Hauptpartei wirkt.

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