Nebenintervention
Nebenintervention ist freiwillige Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei:
Die Nebenintervention (auch Streithilfe) ist die unaufgeforderte Unterstützung einer Prozess-Hauptpartei durch einen Dritten, den Streitgehilfen (auch Nebenintervenient oder Streithelfer). Der Streitgehilfe hat aus bestimmten Gründen ein Interesse, dass die unterstützte Partei obsiegt.
Streitverkündung
Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei an einen Dritten, sie im Prozess zu unterstützen.
» Weitere Informationen zur Streitverkündung
» Gegenüberstellung: Nebenintervention und Streitverkündung
Rechtskraft
Die Rechtskraft eines Prozesses wirkt gegenüber jedem Prozessbetroffenen, im Gegensatz zur Nebenintervention, die nur zugunsten der unterstützten Hauptpartei wirkt.