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Zivilprozess

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Nebenintervenienten-Stellung

Rechtsgebiet:
Zivilprozess
Stichworte:
Zivilprozess, Zivilverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gilt für folgendes zu beachten:

  • Der Nebenintervenient nimmt den Prozess in der Situation auf wie er ihn vorfindet.
  • Der Nebenintervenient darf sich nicht in Widerspruch zu Hauptpartei setzen.
  • Der Nebenintervenient kann, da er Nebenpartei ist, nicht als Zeuge einvernommen werden.

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