Folgende Voraussetzungen sind für eine Nebenintervention nötig:
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Es muss ein Prozess vorliegen.
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Der Nebenintervenient muss für eine Prozessteilnahme ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Der Nebenintervenient muss für die Prozessteilnahme eine Beitrittserklärung abgeben.