Es gilt für folgendes zu beachten:
- Es ist Sache des Litisdenunzianten (Streitverkünder) den Litisdenunziaten (Streitberufenen) über den Stand des Prozessverfahrens zu informieren.
- Die Unterstützung kann in zwei Arten erfolgen:
- intern
- extern:
- Streitberufener vertritt den Streitverkünder im Prozess
- Streitberufener tritt dem Prozess als Nebenpartei in der Funktion eines Nebenintervenienten bei
- Die Streitverkündung wirkt auch im Falle einer Erklärung ausserhalb eines Prozesses, weil sie ein Institut des materiellen Rechts ist.