Dem Richter obliegt die Durchführung des Prozesses und die Entscheidung über die Klage.
Er amtet entweder als Einzelrichter oder als Teil des Kollegialgerichts.
Der Richter muss von den folgenden Einflüssen in seinen Entscheidungen unabhängig sein:
- Übergeordnete Gerichte
- Übrige Staatsgewalten
- Den Parteien