Die sachliche oder funktionelle Zuständigkeit der Gerichte wird von den Kantonen geregelt, i.d.R. in einem Gerichtsorganisationsgesetz (GOG). Die Gerichtsorganisation und die sachliche oder funktionelle Zuständigkeit der Gerichte ist deshalb von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird von den Kantonen anhand unterschiedlicher Kriterien bestimmt. Als Kriterien kommen in Frage:
- Höhe des Streitwerts (Frankenbetrag, um welchen es in einem Rechtsstreit geht)
- Verfahrensart (z.B. summarisches Verfahren)
- Art der Streitsache (z.B. Arbeitsstreitigkeit, Mietstreitigkeit etc.)
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